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Hallo,

laut den Aussagen von PG Music gehören dem Nutzer von BIAB auch die Rechte an den von ihm mit Solist oder Melodist automatisch erstellten Kompositionen bzw. Arrangements. Da dieselbe Komposition jedoch zufällig bereits von anderen Benutzern erstellt worden sein könnte, stellt sich mir die Frage, ob diese Aussage so überhaupt zutreffend ist und ob nicht doch die Gefahr sehr groß ist, dass man die Rechte anderer verletzt, zumindest in einzelnen Bestandteilen des Songs. Ich habe mal einen Test gemacht und der App "Shazam" einige erstellte Songs vorgespielt. Es wurden alle von mir getesteten selbst erstellten Realtrack-Songs per Shazam gefunden und tatsächlich klingen diese sehr ähnlich. Die Aggregatoren für Spoitfy & Co. und auch Spotify selbst nutzen ja dieselben Tools, um Copyright-Verletzungen zu erkennen.

Laut PG Music: RealTracks are not "samples"... They are full recordings, lasting from 1 to 8 bars at a time, playing in perfect sync with the other tracks.

Die Realtracks als Bestandteile des Arrangements, die 1-8 Takte lang sein können, sind also nicht einzigartig und hier könnten ein Problem liegen. Was denkt ihr darüber?
Hallo Tom1234,
Du liegst wohl in jeder Hinsicht richtig.
PGMusic selbst und auch die Musiker der Realtracks nehmen keine Rechte an der mit Band in a Box (zufällig) generierten Musik wahr. Es gelten aber dennoch unter Umständen Werkschutzrechte anderer Komponisten, wenn die zufällig generierte Musik in mehr oder weniger umfangreichen Passagen einem bereits bestehenden Werk zu stark ähnelt oder gar gleicht.
Dieses Problem hast du aber natürlich auch, wenn du selbst (ganz ohne Band in a Box) nur mit deiner eigenen schöpferischen Kreativität ein Werk komponierst, dass du dann guten Gewissens veröffentlichst und bei dem sich anschließend herausstellt, das es einem bereits bestehenden Werk ähnelt oder gar gleicht. Das wird dann ein Fall für Gutachter – falls der Rechteinhaber des bereits bestehenden Werkes (ggf. auch die GEMA) dich entsprechend abmahnt oder verklagt.
Also: eine einfache Prüfung nach Ähnlichkeiten ist stets angeraten - bevor du generierte BiaB-Stücke veröffentlichst. Dennoch: Mit Band in a Box-Stücken, die keine Melodie (oder nur eine sehr rudimentäre, nicht ausreichend eigenständige) beinhalten, wirst du vermutlich keine Probleme bekommen, wenn du damit zum Beispiel Telefonwarteschleifen, Fahrstühle oder Werbespots untermalst.
Reine (stilbildende) Akkordfolgen ganz ohne Melodie sind nicht als Werk schützbar. Auch Melodien, bei denen die Werkschutzrechte gemeinfrei sind (in Deutschland z.B. 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten) kannst du frei nutzen und veröffentlichen.
Dies ist natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft, nur meine Sicht – ich bin ja nun kein Jurist. :-)
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