Hallo,

laut den Aussagen von PG Music gehören dem Nutzer von BIAB auch die Rechte an den von ihm mit Solist oder Melodist automatisch erstellten Kompositionen bzw. Arrangements. Da dieselbe Komposition jedoch zufällig bereits von anderen Benutzern erstellt worden sein könnte, stellt sich mir die Frage, ob diese Aussage so überhaupt zutreffend ist und ob nicht doch die Gefahr sehr groß ist, dass man die Rechte anderer verletzt, zumindest in einzelnen Bestandteilen des Songs. Ich habe mal einen Test gemacht und der App "Shazam" einige erstellte Songs vorgespielt. Es wurden alle von mir getesteten selbst erstellten Realtrack-Songs per Shazam gefunden und tatsächlich klingen diese sehr ähnlich. Die Aggregatoren für Spoitfy & Co. und auch Spotify selbst nutzen ja dieselben Tools, um Copyright-Verletzungen zu erkennen.

Laut PG Music: RealTracks are not "samples"... They are full recordings, lasting from 1 to 8 bars at a time, playing in perfect sync with the other tracks.

Die Realtracks als Bestandteile des Arrangements, die 1-8 Takte lang sein können, sind also nicht einzigartig und hier könnten ein Problem liegen. Was denkt ihr darüber?