Hallo Tom1234,
Du liegst wohl in jeder Hinsicht richtig.
PGMusic selbst und auch die Musiker der Realtracks nehmen keine Rechte an der mit Band in a Box (zufällig) generierten Musik wahr. Es gelten aber dennoch unter Umständen Werkschutzrechte anderer Komponisten, wenn die zufällig generierte Musik in mehr oder weniger umfangreichen Passagen einem bereits bestehenden Werk zu stark ähnelt oder gar gleicht.
Dieses Problem hast du aber natürlich auch, wenn du selbst (ganz ohne Band in a Box) nur mit deiner eigenen schöpferischen Kreativität ein Werk komponierst, dass du dann guten Gewissens veröffentlichst und bei dem sich anschließend herausstellt, das es einem bereits bestehenden Werk ähnelt oder gar gleicht. Das wird dann ein Fall für Gutachter – falls der Rechteinhaber des bereits bestehenden Werkes (ggf. auch die GEMA) dich entsprechend abmahnt oder verklagt.
Also: eine einfache Prüfung nach Ähnlichkeiten ist stets angeraten - bevor du generierte BiaB-Stücke veröffentlichst. Dennoch: Mit Band in a Box-Stücken, die keine Melodie (oder nur eine sehr rudimentäre, nicht ausreichend eigenständige) beinhalten, wirst du vermutlich keine Probleme bekommen, wenn du damit zum Beispiel Telefonwarteschleifen, Fahrstühle oder Werbespots untermalst.
Reine (stilbildende) Akkordfolgen ganz ohne Melodie sind nicht als Werk schützbar. Auch Melodien, bei denen die Werkschutzrechte gemeinfrei sind (in Deutschland z.B. 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten) kannst du frei nutzen und veröffentlichen.
Dies ist natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft, nur meine Sicht – ich bin ja nun kein Jurist. :-)


Biab/RB latest build, German Language Pak, Win 10/64 Pro, 1 TB SSD, 32 GB RAM. Notation SW Finale, StaffPad, SmartsScore – Playing Double Bass, Guitar, Piano