Na ja, die Frage war nach heruntergeladenen Dateien und dann ausdrucken und dann noch kommerziell verwenden.

Das handschriftliche Erstellen einer Kopie für den Eigenbedarf (!) ist natürlich erlaubt -- irgendwo gelesen im Rahmen der Vor- und Nachbereitung zu einem Vortrag über Urheberrecht, die Quelle dazu habe ich gerade nicht auswendig abrufbar.

Wenn Musik schon fertig arrangiert ist, dann haben ja nicht nur Ton- und Textdichter und der Verlag Urheberrechte, auch der Arrangeur hat sie. Bei den Arrangeuren für das Zeugs aus dem Internet habe ich so meine Zweifel, ob die auch Mitglied in einer Urheberrechtswahrungsgesellschaft sind. Wenn nicht, dann müssen die extra für die Aufführungsrechte angefragt werden. (Immer vorausgesetzt, jemand will alles richtig machen.) Die könnten dann ablehnen, GEMA kann das nicht. GEMA unterliegt einem Kontraktionszwang.

LG Guido


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