Hallo medienjobs,

verbindliche Rechtsauskünfte zu Fragen des Copyrights bekommst Du nur beim Anwalt
Deine Frage ist aber schon zigmal im Forum behandelt worden. PGMusic selbst beantwortet sie in den FAQ zu BIAB hier:
http://www.pgmusic.com/salesfaq1.htm#20

Auf deutsch: Melodien, Soli und Begleitungen, die Du mit BIAB bzw. RB erstellst, liegen urheberrechtlich bei Dir.
Einschränkung: Aber nur, wenn Du auch tatsächlich der geistige Schöpfer bist. Wenn Du die Melodie von "White Christmas" oder das Riff von "Smoke on the Water" oder die Chords eines Jazz-Standards in BIAB eintippst, gehen die Urheberrecht daran natürlich nicht auf Dich über.

Der RealTrack-Solist ist quasi ein "virtueller Studiomusiker", der nur nach Vorlage spielt (vorgegebenes Arrangement, selbst eingetippte Melodie, Spiel nach den in 1000 Details veränderbaren Parametern des BIAB-Soloisten, usw.) Die "echten" Studiomusiker hinter den RealTracks haben für PGMusic ja nur Schnipsel mit 1 bis 8 Takten Länge eingespielt, die dann von BIAB und auf Grundlage der vom Nutzer/Softwarekäufer eingestellten Parameter zu neuen und auch jedesmal anderen Soli, Melodien und Begleitungen zusammengepuzzelt werden. Ein Urheberrecht des Studiomusikers am Endergebnis des softwaregesteuerten Schnipsel-Zusammenpuzzelns ergibt sich daraus m.E. nicht. Aber wie gesagt: Rechtsverbindliches nur beim Anwalt ...

Ralf