Jörg,

die Einführungsvideos auf der PG Music Webseite sind hilfreich und das Handbuch beantwortet diese Fragen durchaus. Nun zur Starthilfe:

1) Grün bzw. blau unterlegte Taktnummern kennzeichnen sogenannte 'Part Marker' (das 'Denglisch' bitte ich an dieser Stelle zu verzeihen). Diese Marker bewirken über eine optische Markierung in der Regel einen kurzen 'Drum Fill' – haben also auch akustische Auswirkung. Insbesondere ist ein Wechsel von blau zu grün bzw. von grün zu blau auch mit etwas unterschiedlichen Spielcharakteristiken verbunden. Bei einem Jazz Style spielt etwa der Bass ab einem grünen Part Marker typischerweise Walking Bass Linien.

2) Persönlich kenne ich lediglich die Windows Version. Aus Schilderungen im Hauptforum wird jedoch deutlich, dass die Mac Version viele Jahre der Windows Version hinterher hinkt. Ein 'LeadSheet Window' gibt es daher bei der Mac Version zurzeit nicht.

3) Die Noteneingabe in Band-in-a-Box ist genial einfach und wesentlich flüssiger als etwa bei Finale oder Sibelius. Einfach das entsprechende Kapitel im Handbuch oder im Help File nochmal lesen.

4) Die Eingabe differenzierter Notenlängen ist akustisch möglich über den sogenannten PianoRoll Mode des editierbaren Notationsfensters -> einfach die 'Längenlinien' der Noten via Rechtsklick greifen und auf die gewünschte Notenlänge ziehen. PG Music unterstützt zurzeit leider keine optische Darstellung differenzierter Notenlängen im Standard-Notationsfenster - auch in der Windows Version nicht.

5) Eine deutsche Sprachversion für Band-in-a-Box 2011 Mac ist verfügbar. Möglicherweise funktioniert sie auch mit Version 10 -> einfach ausprobieren.

6) Wiederholungen und Codas werden wohl auch nicht unterstützt.

PG Music wurde wiederholt gebeten, eine vollständige Feature Liste für die jeweiligen Versionen zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat die Firma nicht darauf reagiert. Viele potenzielle Kunden stehen daher fälschlicherweise unter dem Eindruck, eine Mac Version verfüge eben über die gleichen Eigenschaften wie eine Windows Version gleicher Versionsnummer. In Deutschland wäre solch ein Firmenverhalten ein Fall für den Verbraucherschutz ...

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Martin